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OP-Kosten

Krankenkasse und Folgekosten bei Schönheitsoperationen

Stand der Inhalte: 02.11.2026

Kurz gesagt

Die Krankenkasse zahlt in der Regel nur Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, nicht rein ästhetische. Wird die Kostenübernahme geprüft, sollte der Antrag vor dem Eingriff gestellt werden. Folgekosten nach ästhetischen Eingriffen kann die Kasse teilweise auf Sie übertragen.

Quelle: OP-Kosten, Redaktion, Stand 2. November 2026

Der Grundsatz

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V).

Ein Eingriff, der nur das Aussehen verändern soll, ist keine Krankenbehandlung in diesem Sinn. Die Kasse zahlt ihn in der Regel nicht.

Wann es Ausnahmen geben kann

Manche Eingriffe haben auch eine medizinische Seite. Beispiele sind eine verbogene Nasenscheidewand mit eingeschränkter Atmung, sehr große Brüste mit Beschwerden, hängende Oberlider, die das Sichtfeld einschränken, eine Männerbrust (Gynäkomastie) oder abstehende Ohren bei Kindern.

Ob die Kasse zahlt, hängt davon ab, ob eine Ärztin oder ein Arzt die Notwendigkeit feststellt und ob die Kasse zustimmt. Die Entscheidung trifft die Kasse im Einzelfall.

Vorher beantragen

Stellen Sie den Antrag vor dem Eingriff und warten Sie die schriftliche Entscheidung ab. Wer vorher operiert, trägt das Risiko, die Kosten nicht erstattet zu bekommen.

Lehnt die Kasse ab, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei kann eine Beratung helfen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Folgekosten nach ästhetischen Eingriffen

Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation zugezogen, hat die Krankenkasse sie in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern (§ 52 Abs. 2 SGB V).

Das heißt: Wenn nach einer rein ästhetischen Operation eine Komplikation behandelt werden muss, können Sie an diesen Kosten beteiligt werden. Wie hoch, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Folgekostenversicherung

Manche Versicherer bieten eine Folgekostenversicherung an, die solche Kosten ganz oder teilweise abdecken soll. Wir nennen keine Anbieter und sprechen keine Empfehlung aus. Prüfen Sie Bedingungen, Ausschlüsse und Wartezeiten genau und holen Sie sich neutralen Rat, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.

Private Versicherung

Für privat Versicherte gelten die Bedingungen des eigenen Tarifs. Fragen Sie Ihren Versicherer vor dem Eingriff.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Schönheits-OP?
Rein ästhetische Eingriffe in der Regel nicht. Medizinisch notwendige Behandlungen können nach Antrag übernommen werden.
Wer entscheidet, ob ein Eingriff medizinisch notwendig ist?
Die Ärztin oder der Arzt stellt es fest, über die Kostenübernahme entscheidet die Kasse.
Muss ich vor der Operation einen Antrag stellen?
Ja, wenn Sie eine Übernahme wollen. Beginnen Sie nicht vor der schriftlichen Entscheidung.
Was passiert bei Komplikationen nach einer ästhetischen Operation?
Die Kasse kann Sie nach § 52 Abs. 2 SGB V an den Kosten der Behandlung beteiligen. Wie hoch, klärt sie im Einzelfall.
Brauche ich eine Folgekostenversicherung?
Das können wir nicht beurteilen. Lassen Sie sich neutral beraten und vergleichen Sie Bedingungen genau.

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Quellen

Unverbindliche Orientierung, keine medizinische oder rechtliche Beratung.